{"id":38470,"date":"2023-03-22T08:43:26","date_gmt":"2023-03-22T07:43:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.heri.de\/terms-and-conditions-of-purchase\/"},"modified":"2024-07-18T04:07:43","modified_gmt":"2024-07-18T02:07:43","slug":"terms-and-conditions-of-purchase","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.heri.de\/en\/terms-and-conditions-of-purchase\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions of purchase"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\">[vc_row full_width=&#8221;stretch_row&#8221; content_placement=&#8221;middle&#8221; min_height=&#8221;45vh&#8221; css=&#8221;.vc_custom_1666711564863{background-image: url(https:\/\/www.heri.de\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/Heri-Recht-Co.-1.jpg?id=31032) !important;}&#8221; wpex_bg_position=&#8221;50% 50%&#8221; wpex_bg_size=&#8221;cover&#8221;][vc_column]<style>.vcex-heading.vcex_6aa16679e2391{animation-duration:2s;}<\/style><h1 class=\"vcex-heading vcex-heading-plain vcex-module wpex-heading wpex-text-2xl wpex-text-right wpb_animate_when_almost_visible wpb_fadeInUp fadeInUp vcex_6aa16679e2391\"><span class=\"vcex-heading-inner wpex-inline-block\">Terms and Conditions of purchase<\/span><\/h1>[\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column]<div class=\"vcex-spacing wpex-w-100 wpex-clear\" style=\"height:50px;\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2>ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN<\/h2>\n<h3>Heri-Rigoni GmbH<\/h3>\n<p><strong>zur Verwendung gegen\u00fcber Unternehmen (Stand 01.01.2019)<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr unsere Bestellungen gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn sie von uns ausdr\u00fccklich anerkannt sind; sie geh\u00f6ren ohne ausdr\u00fcckliche, schriftliche Anerkennung auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn sie in der Bestellungsannahme genannt sind. Das gleiche gilt, wenn wir ganz oder teilweise die bestellte Ware abnehmen oder Zahlungen leisten; die Ausf\u00fchrung der Bestellung durch den Lieferanten gilt &#8211; auch ohne schriftliche Best\u00e4tigung &#8211; als Aner- kennung unserer nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Lieferanten und nur gegen\u00fcber Kaufleuten.<\/p>\n<h3>I. Angebote<\/h3>\n<p>Angebote sind verbindlich und kostenlos einzureichen.<\/p>\n<h3>II. Bestellungen, Vertragsabschlu\u00df<\/h3>\n<ol>\n<li>Bestellungen und sonstige Erkl\u00e4rungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder best\u00e4tigt werden.<\/li>\n<li>Der Lieferant hat uns unsere Bestellung innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu best\u00e4tigen. Eine nach dieser Frist eingehende Best\u00e4tigung gilt als neues verbindliches Angebot.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>III. Preise<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Preise sind Festpreise, soweit nicht eine Preisgleitklausel oder ein Preisvorbehalt aus- dr\u00fccklich von uns best\u00e4tigt ist. Zu h\u00f6heren als den von uns angegebenen Preisen darf eine Bestellung nur mit unserer schriftlichen Zustimmung ausgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<li>Die Preise verstehen sich frei unserem Betrieb in D-78078 Niedereschach einschlie\u00dflich Verpackungs- und Frachtkosten. Wird hiervon Abweichendes vereinbart, \u00fcbernehmen wir nur die g\u00fcnstigsten Frachtkosten. Alle bis zur \u00dcbergabe an den Frachtf\u00fchrer entstehenden Kosten tr\u00e4gt der Lieferant. Die Anerkennung von Mehr- oder Minderlieferungen behalten wir uns vor.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>IV. Rechnung und Zahlung<\/h3>\n<ol>\n<li>Rechnungen sind nicht der Sendung beizuf\u00fcgen, sondern getrennt nach Lieferung f\u00fcr jede Bestellung gesondert mit Ausweis der Umsatzsteuer unter Angabe unserer Bestellnummer und des Bestelldatums einzureichen.<\/li>\n<li>Zahlungen erfolgen in Zahlungsmitteln unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto oder nach 30 Tagen netto.<\/li>\n<li>Zahlungsfristen laufen grunds\u00e4tzlich vom Tag des Rechnungseingangs bei uns an, nicht jedoch bevor die Waren bei uns eingegangen oder die Leistungen erbracht sind.<\/li>\n<li>Zahlungsregelung durch Nachnahmen und Vorauskasse lehnen wir ab.<\/li>\n<li>Unsere Zahlungen erfolgen jeweils unter dem Vorbehalt einer Berichtigung, falls sich nach- tr\u00e4glich Beanstandungen ergeben sollten. Bei Vorliegen eines gew\u00e4hrleistungspflichtigen Fehlers sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen M\u00e4ngelbeseitigung zu verweigern.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>V. Abtretung, Verrechnung<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Bei Vorliegen von verl\u00e4ngertem Eigentumsvorbehalt gilt unsere Zustimmung als erteilt.<br \/>\nTritt der Lieferant seine Geldforderung gegen uns entgegen Satz 1 ohne unsere Zustimmung an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Wir k\u00f6nnen jedoch nach unserer Wahl mit befreiender Wirkung an den Lieferant oder den Dritten leisten.<\/li>\n<li>Der Lieferant ist nur berechtigt, mit von uns anerkannten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufzurechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht wegen solcher Anspr\u00fcche geltend zu machen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>VI. Liefergegenstand<\/h3>\n<ol>\n<li>F\u00fcr Inhalt, Art und Umfang der Lieferung und Leistung ist allein unsere Bestellung ma\u00dfgebend. Wir sind berechtigt, \u00c4nderungen in der Art der Ausf\u00fchrung jederzeit ebenso zu verlangen, wie Berichtigungen von offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern sowie sonstigen Irrt\u00fcmern.<\/li>\n<li>Die zur Bestellung geh\u00f6renden Zeichnungen, Beschreibungen usw. sind f\u00fcr den Lieferanten ver- bindlich. Jedoch hat er sie auf etwaige Unstimmigkeiten zu pr\u00fcfen und uns auf entdeckte oder vermutete Fehler unverz\u00fcglich schriftlich hinzuweisen. F\u00fcr von ihm erstellte Zeichnungen, Pl\u00e4ne und Berechnungen bleibt der Lieferant auch dann allein verantwortlich, wenn diese von uns ge- nehmigt werden. Wenn Sie auf der Suche nach einem Superklon sind, ist Super Clone Rolex die richtige Adresse! Die gr\u00f6\u00dfte Sammlung gef\u00e4lschter Rolex-Uhren online!<\/li>\n<li>Soweit in der Bestellung keine weitergehenden Anforderungen festgelegt werden, sind die Liefergegenst\u00e4nde in handels\u00fcblicher G\u00fcte und, soweit DIN oder ihnen gleichzusetzende Normen bestehen, in \u00dcbereinstimmung mit diesen zu liefern. Die Liefergegenst\u00e4nde sind so herzustellen und auszur\u00fcsten, dass sie den am Tage der Lieferung geltenden Sicherheitsbestimmungen, insbesondere den Unfallverh\u00fctungsvorschriften gen\u00fcgen sowie den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>VII. Beistellung, Fertigungsmittel<\/h3>\n<ol>\n<li>Die von uns beigestellten Gegenst\u00e4nde sind in unserem Auftrage bestimmungsgem\u00e4\u00df zu be- und verarbeiten und bleiben in jeder Be- und Verarbeitungsstufe unser Eigentum. Bei der Verarbeitung mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Sachen steht uns das Miteigentum an den neu hergestellten Sachen in dem Verh\u00e4ltnis zu, in dem der Wert unserer Beistellung zu der Summe aller bei der Herstellung verwendeten Sachen einschlie\u00dflich der Aufwendungen des Lieferanten f\u00fcr deren Verarbeitung steht. Insofern verwahrt der Lieferant unentgeltlich die Sachen auch f\u00fcr uns. Das gleiche gilt, wenn durch Vermischung oder Vermengung unser Eigentum untergehen sollte.<br \/>\nVon einer rechtlichen oder tats\u00e4chlichen Beeintr\u00e4chtigung beigestellter Sachen sind wir unverz\u00fcglich zu unterrichten.<\/li>\n<li>Der Lieferant haftet f\u00fcr den Verlust oder die Besch\u00e4digung beigestellter Sachen. Bei zuf\u00e4lligem Untergang oder zuf\u00e4lliger Besch\u00e4digung beigestellter Sachen hat er keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen f\u00fcr die Be- oder Verarbeitung dieser Sachen.<\/li>\n<li>Fertigungsmittel, wie Modelle, Muster, Werkzeuge, Lehren, Formen, Vorrichtungen, Zeich- nungen, Daten, Datenbl\u00e4tter, Druckvorlagen und dgl., die dem Lieferanten von uns -auch in elektronischer Form- gestellt oder nach unseren Angaben vom Lieferant oder f\u00fcr ihn von Dritten gefertigt sind, d\u00fcrfen ohne unsere schriftliche Einwilligung weder an Dritte ver\u00e4u\u00dfert, verpf\u00e4ndet oder anderweitig weitergegeben noch in irgendeiner Weise f\u00fcr Dritte verwendet oder kopiert werden. Das gleiche gilt f\u00fcr die mit Hilfe dieser Fertigungsmittel hergestellten Gegenst\u00e4nde; sie d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich nur an uns geliefert werden, es sei denn, wir erkl\u00e4ren uns schriftlich mit einer anderweitigen Verwendung einverstanden. Nach Auftragserledigung sind die Fertigungsmittel in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand unverz\u00fcglich an uns herauszugeben.<\/li>\n<li>Von uns beigestellte oder bestellte Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen, Schablonen, Filme, Zeichnungen, Gravuren, Modelle, Druckvorlagen, Muster, Datenbl\u00e4tter -alles auch in elektronischer Form- usw. bleiben unser Eigentum oder gehen mit der Anschaffung oder der Herstellung in unser Eigentum \u00fcber; die \u00dcbergabe wird dadurch ersetzt, dass der Lieferant die Gegenst\u00e4nde f\u00fcr uns verwahrt. Die Gegenst\u00e4nde sind als unser Eigentum kenntlich zu machen, umfassend zu pflegen und zu reparieren sowie ausreichend zu versichern. \u00a7 690 BGB findet hierbei keine Anwendung.<br \/>\nMit dem Eigentum steht uns auch das Recht zu, die Gegenst\u00e4nde Dritten zur Fertigung zu \u00fcberlassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich Fertigungsschwierigkeiten des Lieferanten ergeben. Sollten wir den Lieferant zur Herausgabe der Gegenst\u00e4nde auffordern, so hat er un- serem Verlangen ohne Zur\u00fcckbehaltungsrecht unverz\u00fcglich nachzukommen. Ungeachtet dessen sind wir bereit, die Gegenst\u00e4nde solange im Besitz des Lieferanten zu belassen, wie die Lieferungen auftragsgem\u00e4\u00df, insbesondere termingerecht und zu wettbewerbsf\u00e4higen Preisen, durch ihn erfolgen.<\/li>\n<li>Verst\u00f6\u00dft der Lieferant gegen die Vorschriften aus Abs. 3 und 4, sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer Rechte ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, Schadensersatz anstatt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>VIII. R\u00fccktritt<\/h3>\n<ol>\n<li>Wir sind berechtigt, vom Vertrag insgesamt oder teilweise entsch\u00e4digungslos zur\u00fcckzutreten, wenn die Kreditw\u00fcrdigkeit oder die Lieferf\u00e4higkeit des Lieferanten sich derart verschlechtert, dass eine Erf\u00fcllung des Vertrages nach unserer Auffassung gef\u00e4hrdet ist, der Lieferant seine Zahlungen einstellt, ein Insolvenzverfahren \u00fcber sein Verm\u00f6gen eingeleitet oder die Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.<\/li>\n<li>Wenn uns infolge von Umst\u00e4nden, die wir nicht zu vertreten haben -insbesondere durch h\u00f6here Gewalt-, die Erf\u00fcllung unserer Vertragsverpflichtungen unm\u00f6glich oder wesentlich erschwert wird, k\u00f6nnen wir den Vertrag ganz oder teilweise aufheben oder die Ausf\u00fchrung zu einem sp\u00e4teren Termin verlangen, ohne dass dem Lieferanten hieraus irgendwelche Anspr\u00fcche gegen uns zustehen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>IX. Liefertermin<\/h3>\n<ol>\n<li>Vereinbarte Liefertermine oder Lieferfristen sind verbindlich. Lieferfristen beginnen am Bestelltag.<\/li>\n<li>Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem der bestellte Liefergegenstand und die Ver- sandpapiere an der von uns vorgeschriebenen Empfangsstelle eingetroffen sind oder die Leistung dort erbracht ist.<\/li>\n<li>Wird eine \u00dcberschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist erkennbar, hat der Lieferant uns unverz\u00fcglich \u00fcber den Grund und die voraussichtliche Dauer schriftlich zu unterrichten.<\/li>\n<li>Die \u00dcberschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist l\u00f6st die gesetzlichen Verzugsfolgen aus, es sei denn, dass die \u00dcberschreitung nachweislich auf h\u00f6herer Gewalt, im Bereich des Lieferanten oder unverschuldeten Arbeitsk\u00e4mpfen beruht. Der Lieferant ist in diesem Fall insbesondere verpflichtet, den Verzugsschaden zu ersetzen. Die Annahme versp\u00e4teter Lie- ferungen enth\u00e4lt keinen Verzicht auf Schadensersatz gegen den Lieferanten.<br \/>\nBei \u00dcberschreitung des Liefertermins oder der -frist sind wir berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Frist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Neben dem R\u00fccktritt sind wir berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, es sei denn der Lieferant hat die \u00dcberschreitung nicht zu vertreten.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>X. Verpackung, Versand, Annahme<\/h3>\n<ol>\n<li>Soweit eine Verpackung des Liefergegenstandes notwendig oder \u00fcblich ist, hat der Lieferant auf seine Kosten f\u00fcr ausreichende Verpackung zu sorgen. Unsere Verpackungsvorschriften aus der Zeichnung und\/oder dem Bestelltext sind zu beachten.<\/li>\n<li>Verpackungsmaterial wird von uns neben dem vereinbarten Preis f\u00fcr die Lieferung nur bezahlt, wenn eine Verg\u00fctung daf\u00fcr ausdr\u00fccklich vereinbart war. Wir behalten uns das Recht vor, f\u00fcr den Versand benutztes wertvolles Verpackungsmaterial an die Anschrift des Lieferanten zur\u00fcck- zusenden, unter R\u00fcckbelastung der vollen Mietkosten oder des Verpackungswertes.<\/li>\n<li>Der Versand hat an die von uns vorgeschriebene Empfangsstelle zu erfolgen. Lieferungen, f\u00fcr die wir Frachtkosten ganz oder teilweise zu tragen haben, sind auf die f\u00fcr uns billigste Versandart und zu den g\u00fcnstigsten Frachtarten zu bef\u00f6rdern.<\/li>\n<li>Bei Lieferungen mit Montage oder Installation geht die Gefahr mit der Abnahme, bei sonstigen Lieferungen mit dem Eintreffen des Liefergegenstandes bei der vorgeschriebenen Empfangsstelle auf uns \u00fcber. Bis dahin erfolgen Lieferung und Versand auf Gefahr des Lieferanten, es sei denn, wir befinden uns in Annahmeverzug.<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr eine Transport- oder Bruchversicherung werden von uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung \u00fcbernommen.<\/li>\n<li>Versandanzeigen sind sofort bei Abgang jeder einzelnen Lieferung einzureichen. Jeder Sendung ist ein Lieferschein beizuf\u00fcgen. In den Versandpapieren sind unsere Bestellnummern anzugeben.<\/li>\n<li>Liegen uns bei Eingang des Liefergegenstandes keine ordnungsgem\u00e4\u00dfen Versandpapiere vor oder sind unsere Bestell- und Artikelnummern in den Versandpapieren nicht richtig angegeben, so gehen alle dadurch anfallenden Mehrkosten zu Lasten des Lieferanten. Wir sind in diesen F\u00e4llen auch berechtigt, die Annahme der Lieferung auf Kosten des Lieferanten zu verweigern. Dasselbe gilt, wenn die Verpackung bei Anlieferung des Liefergegenstands \u00e4u\u00dferlich nicht nur unwesentlich besch\u00e4digt ist.<\/li>\n<li>Die Entgegennahme des Liefergegenstandes k\u00f6nnen wir ferner verweigern, wenn ein Ereignis h\u00f6herer Gewalt oder sonstige au\u00dferhalb unseres Willens liegende Umst\u00e4nde einschlie\u00dflich Arbeitsk\u00e4mpfe uns die Entgegennahme unm\u00f6glich oder unzumutbar machen. In einem solchen Fall hat der Lieferant den Liefergegenstand auf seine Kosten und Gefahr einzulagern.<\/li>\n<li>In den F\u00e4llen der Abs. 7 und 8 geraten wir nicht in Annahmeverzug.<\/li>\n<li>Werden von uns nicht abgenommene Lieferungen oder fehlerhafte Ware zur\u00fcckgeschickt, so erfolgt der R\u00fccktransport auf Gefahr des Lieferanten. Der Gegenwert der R\u00fccksendung wird dem Lieferanten belastet.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>XI. Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Gew\u00e4hrleistungspflichten des Lieferanten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. In dringenden F\u00e4llen sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die M\u00e4ngelbeseitigung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausf\u00fchren zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Wenn der Lieferant mit seinen Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen in Verzug ger\u00e4t, sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li>\n<li>Die Ersatzlieferung hat fracht- und verpackungsfrei zu erfolgen. R\u00fccksendungen unbrauchbarer Ware erfolgen f\u00fcr uns fracht- und verpackungsfrei. Alle durch die M\u00e4ngelbeseitigung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Lieferanten.<\/li>\n<li>Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt, wenn nichts anderes vereinbart ist, 2 Jahre. Sie verl\u00e4ngert sich um die Zeit, w\u00e4hrend der die Ware wegen Vorliegens von M\u00e4ngeln nicht genutzt werden kann. Bei Ersatzlieferung beginnt eine neue 2-Jahres-Frist.<\/li>\n<li>M\u00e4ngel, die sich erst bei Verarbeitung oder Ingebrauchnahme der gelieferten Ware herausstellen, k\u00f6nnen von uns noch unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung ger\u00fcgt werden. Der Lieferant verzichtet insoweit auf den Einwand der versp\u00e4teten M\u00e4ngelr\u00fcge. Unsere Zahlungen bedeuten keine vorbehaltslose Entgegennahme der Ware.<\/li>\n<li>Wird infolge mangelhafter Lieferung eine das \u00fcbliche Ma\u00df der Eingangskontrolle \u00fcbersteigende Gesamtkontrolle n\u00f6tig, tr\u00e4gt der Lieferant hierf\u00fcr die Kosten. In dringenden F\u00e4llen sind wir berechtigt, die festgestellten M\u00e4ngel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>XII. Fertigungspr\u00fcfungen, Technische Abnahme<\/h3>\n<ol>\n<li>Wir behalten uns vor, w\u00e4hrend der Fertigung und vor der Lieferung die Qualit\u00e4t des verwendeten Materials, Ma\u00df- und Mengengenauigkeit, Druckg\u00fcte und sonstige Qualit\u00e4t der hergestellten Teile sowie die Einhaltung der sonstigen Vorschriften der Bestellung im Werk oder Betrieb des Lieferanten und seiner Vorlieferanten zu pr\u00fcfen.<\/li>\n<li>Haben wir uns eine technische Abnahme des fertiggestellten Liefergegenstandes im Werk des Lieferanten durch uns oder einen von uns beauftragten Dritten vorbehalten, so ist uns oder dem beauftragten Dritten die Abnahmebereitschaft schriftlich 14 Tage vor Versandbereitschaft mitzuteilen. Die sachlichen Abnahmekosten gehen zu Lasten des Lieferanten.<\/li>\n<li>Die Fertigungspr\u00fcfungen und \/ oder die technische Abnahme entbinden den Lieferanten nicht von seinen Erf\u00fcllungs- und \/ oder Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>XIII. Produkthaftung<\/h3>\n<ol>\n<li>Wird durch den Fehler eines Produkts des Lieferanten ein Schaden verursacht, ist er verpflichtet, uns von Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.<\/li>\n<li>In diesem Rahmen ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgef\u00fchrten R\u00fcckrufaktion ergeben. \u00dcber Inhalt und Umfang der durchzuf\u00fchrenden R\u00fcckrufma\u00dfnahmen werden wir den Lieferanten &#8211; soweit m\u00f6glich und zumutbar &#8211; unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.<\/li>\n<li>Der Lieferant verpflichtet sich, auf unsere Anforderung unverz\u00fcglich eine Produkthaftpflicht- Versicherung mit einer Deckungssumme in von uns zu bestimmender H\u00f6he, mindestens aber mit einer Deckungssumme von \u20ac 5 Mio. pro Personen- \/ Sachschaden pauschal abzuschlie\u00dfen. Stehen uns weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche zu, so bleiben diese unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>XIV. Schutzrechte<\/h3>\n<p>Der Lieferant steht daf\u00fcr ein, dass durch die Lieferung und die Benutzung der bestellten Waren, Patente und\/oder Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er stellt uns von jeder Inanspruchnahme durch Schutzrechtsinhaber auf erstes Anfordern in vollem Umfang frei und ist verpflichtet, uns bei der Abwehr von Anspr\u00fcchen Dritter jede Unterst\u00fctzung zu gew\u00e4hren und die Kosten hierf\u00fcr zu \u00fcbernehmen. Dies gilt auch f\u00fcr Lieferungen von dritter Seite an den Lieferanten, die er an uns weitergibt.<\/p>\n<h3>XV. Umweltschutz<\/h3>\n<ol>\n<li>Umweltschutz ist fester Bestandteil unserer Qualit\u00e4tsanforderungen. Zu unseren grundlegenden Verhaltensregeln geh\u00f6rt es, umweltvertr\u00e4glich zu produzieren und Energieverbr\u00e4uche zu senken.<\/li>\n<li>Unsere Lieferanten und Dienstleister sind dazu aufgefordert, uns im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeiten bei der Erreichung dieser Ziele zu unterst\u00fctzen. Bei der Beschaffung von Waren und Leistungen stellt daher neben Preis und Wirtschaftlichkeit auch die Umweltvertr\u00e4glichkeit sowie die Energieeffizienz von Produkten ein wesentliches Kaufkriterium dar. Wir behalten uns vor, dies bei unseren Auftragnehmern nach Abstimmung im Zuge von Qualit\u00e4tsaudits zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/li>\n<li>Die Einhaltung unserer oben genannten Umweltschutzregeln ist Gesch\u00e4ftsgrundlage f\u00fcr s\u00e4mtliche Vertragsbeziehungen von uns mit allen Lieferanten. Die Nichteinhaltung kann eine Beendigung der Gesch\u00e4ftsbeziehung zur Folge haben.<\/li>\n<li>Der Lieferant verpflichtet sich, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umweltschutz einzuhalten und daran zu arbeiten, bei seinen T\u00e4tigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern oder gar zu vermeiden. Insbesondere die Energieeffizienz der ange- botenen Produkte ist neben wirtschaftlichen Aspekten entscheidend bei unserer Auftrags- vergabe. Um Umweltschutz- und insbesondere Energieeffizienzaspekte angemessen zu beachten, ist dabei insbesondere allen nationalen und den Anforderungen der einschl\u00e4gigen EU-Richtlinien Rechnung zu tragen.<\/li>\n<li>Der Lieferant hat eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualit\u00e4ts- und Umweltkontrolle seiner Produkte durchzuf\u00fchren.<\/li>\n<li>Wir erwarten, dass der Lieferant die Qualit\u00e4t seiner an uns zu liefernden Erzeugnisse st\u00e4ndig an dem neuesten Stand der Technik ausrichtet und uns auf m\u00f6gliche Verbesserungen sowie technische \u00c4nderungen hinweist. \u00c4nderungen des Liefergegenstandes bed\u00fcrfen allerdings in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.<\/li>\n<li>Der Lieferant sagt die Erf\u00fcllung aller gesetzlichen Sicherheits- und Umweltvorschriften zu.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>XVI. Allgemeine Vorschriften<\/h3>\n<ol>\n<li>F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen aus oder im Zusammenhang mit unseren Auftr\u00e4gen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/li>\n<li>Erf\u00fcllungsort ist 78078 Niedereschach, Deutschland. Sofern der Lieferant Kaufmann ist, ist Gerichtsstand ebenfalls 78078 Niedereschach, Deutschland. Wir sind auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<\/li>\n<li>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Liefervertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die unwirksamen Bestimmungen sollen so umgedeutet werden, dass der mit ihnen beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn bei Durchf\u00fchrung des Vertrages eine erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftige Vertragsl\u00fccke offenbar wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen unverz\u00fcglich durch rechtswirksame Vereinbarungen zu erg\u00e4nzen oder die Vertragsl\u00fccke zu schlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ol>\n[\/vc_column_text]<div class=\"vcex-spacing wpex-w-100 wpex-clear\" style=\"height:60px;\"><\/div>[\/vc_column][\/vc_row]\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row full_width=&#8221;stretch_row&#8221; content_placement=&#8221;middle&#8221; min_height=&#8221;45vh&#8221; css=&#8221;.vc_custom_1666711564863{background-image: url(https:\/\/www.heri.de\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/Heri-Recht-Co.-1.jpg?id=31032) !important;}&#8221; wpex_bg_position=&#8221;50% 50%&#8221; wpex_bg_size=&#8221;cover&#8221;][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text] ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN Heri-Rigoni GmbH zur Verwendung gegen\u00fcber Unternehmen (Stand 01.01.2019) &nbsp; F\u00fcr unsere Bestellungen gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. 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